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Recht · 5 Min

Mietpreisbremse bis 2029 verlängert — das gilt jetzt bei Neuvermietungen

Bundestag verlängert die Regelung bis Ende 2029. Was Makler bei der Miethöhe beachten müssen.

Die Mietpreisbremse bleibt länger in Kraft als geplant: Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 die Verlängerung beschlossen, das Gesetz ist am 23. Juli 2025 in Kraft getreten und gilt nun bis zum 31. Dezember 2029. Ursprünglich wäre die Regelung Ende 2025 ausgelaufen.

Inhaltlich bleibt das Prinzip unverändert: In Gebieten, die ein Bundesland per Verordnung als „angespannten Wohnungsmarkt" ausweist, darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Begründet wird die Verlängerung mit weiter stark steigenden Wiedervermietungsmieten in Ballungszentren.

Für Maklerinnen und Makler heißt das: Bei jeder Neuvermietung in einem ausgewiesenen Gebiet muss die zulässige Miethöhe sauber gegen den örtlichen Mietspiegel geprüft und dokumentiert werden — sonst drohen Rückforderungen der Mieter. Wer Inserat, Mietpreis-Kalkulation und Vertragsunterlagen in einem System führt, hat die nötigen Nachweise direkt zur Hand.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzesvorhaben können sich im laufenden Verfahren noch ändern.

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