Rechtssichere Mieterselbstauskunft: Welche Fragen nach DSGVO erlaubt sind
Was du fragen darfst — und was tabu ist. Gestuft nach Phase des Vermietungsprozesses.
Die Selbstauskunft ist ein zentrales Werkzeug bei der Mieterauswahl — unterliegt aber der DSGVO. Grundregel ist die Datenminimierung: Vermieter dürfen nur Daten erheben, an denen sie ein berechtigtes Interesse haben, und das hängt vom Stadium des Vermietungsprozesses ab.
Zulässige Fragen
Bei konkretem Mietinteresse sind unter anderem diese Angaben erlaubt:
- Name, Beruf und Einkommen
- Zahl der einziehenden Personen
- Haustiere
- Angaben zu bestehenden Mietschulden
Eine SCHUFA-Auskunft darf erst verlangt werden, wenn die Wohnung einem Interessenten konkret angeboten wird. Vor der Besichtigung sind nur Kontaktdaten zur Terminvereinbarung erforderlich.
Unzulässige Fragen
- Religion und ethnische Herkunft
- Nationalität
- Sexuelle Orientierung
- Politische Einstellung, Partei- oder Vereinsmitgliedschaft
- Familienplanung
Nicht erforderliche Angaben in eingereichten Unterlagen — etwa Religionszugehörigkeit, Geburtsort oder Steuerklasse — sollten geschwärzt werden. Ein strukturierter, rechtssicher vorformulierter Selbstauskunfts-Bogen schützt vor teuren Fehlern.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzesvorhaben können sich im laufenden Verfahren noch ändern.