Heizungsgesetz im Umbruch: Das GEG soll 2026 abgelöst werden
Das Kabinett hat einen Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen — noch nicht in Kraft.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, „Heizungsgesetz") steht vor einer grundlegenden Reform. Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das GEG ablösen soll. Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft — Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf erst zustimmen.
Kernpunkt des Entwurfs: Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen; stattdessen ist eine freie Wahl des Heizungssystems vorgesehen. Die staatliche Förderung für den Heizungstausch soll bis 2029 fortgeführt werden.
Für Vermieter bleibt die Modernisierungsumlage relevant: Investitionskosten lassen sich anteilig auf die Miete umlegen, gedeckelt auf maximal 3 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete innerhalb von sechs Jahren. Wer mehrere Einheiten betreut, sollte Modernisierungsmaßnahmen, Fristen und Umlagen pro Objekt nachvollziehbar dokumentieren — gerade weil sich die Rechtslage 2026 noch ändern kann.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzesvorhaben können sich im laufenden Verfahren noch ändern.