Grundsteuerreform 2025: Was sich für Vermieter und Nebenkosten ändert
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Berechnung — viele merken es erst mit der Abrechnung 2025.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Hintergrund: Bis Ende 2024 basierte die Steuer noch auf Grundstückswerten von 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) — das Bundesverfassungsgericht hatte diese veralteten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt.
Die Steuer berechnet sich weiterhin nach der Formel Grundsteuerwert × Grundsteuermessbetrag × Hebesatz. Der Grundsteuerwert wird nun aus Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Gebäudefläche und Baujahr ermittelt. Je nach Lage kann die Neubewertung zu höheren oder niedrigeren Beträgen führen.
Die Grundsteuer ist grundsätzlich vollständig auf die Mieter umlagefähig. Bei vielen Mietparteien wird sich die neue Höhe aber erst mit der Nebenkostenabrechnung für 2025 — also im Lauf des Jahres 2026 — bemerkbar machen. Vermieter sollten die neuen Bescheide den richtigen Objekten zuordnen und die Beträge sauber in die Betriebskostenabrechnung übernehmen; eine zentrale, objektbezogene Datenhaltung verhindert dabei Zuordnungsfehler.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzesvorhaben können sich im laufenden Verfahren noch ändern.